AGB für die Buchung und Nutzung der Tennishalle der Tennis-Gemeinschaft Bochum 1949 e.V. (TG 49)

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für die Buchung und Nutzung der Tennishalle der TG 49, deren Zugänge und Plätze, der Sanitäranlagen und Umkleideräume und deren Zugänge (im Folgenden „Tennishalle“ genannt) sowie des Parkplatzes. Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.

§2 Buchung/Vermietung von Plätzen

(1)       Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrags dar.

(2)       Die TG 49 behält sich  das Recht vor, angemietete Plätze zu ändern bzw. für eigene Veranstaltungen selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird die TG 49 die Rückerstattung der Platzmiete vornehmen, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(3)       Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis für eine Einzelstunde berechnet.

(4)       Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet.

(5)       Einzelstunden können frühestens 14 Tage vorher gebucht werden. Eine Stornierung von Einzelstunden ist bis 48 Stunden vorher möglich.

§ 3 Datenspeicherung und Videoüberwachung

(1)       Mit Registrierung im Online-Buchungssystem und Buchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2)       Der Eingangsbereich des Clubgebäudes und die Tennishalle werden videoüberwacht. Mit Buchung eines Abonnements oder Einzelstunde sowie durch das Betreten des Geländes der TG 49 und der Tennishalle erfolgt die Zustimmung zur Videoüberwachung. Die Videoüberwachung wird lediglich eingesetzt, um das Hausrecht und die ordnungsgemäße Hallenbenutzung zu überwachen. Die TG 49 hat ein berechtigtes Interesse daran, dass die Tennishalle nur buchungsgemäß genutzt wird und keine unberechtigte Nutzung, d.h. ohne Zahlung der Platzmiete erfolgt. Ferner hat die TG 49 ein Interesse daran, Rechtsverstöße (z.B. Sachbeschädigung, Diebstahl) auf dem Vereinsgelände zu vermeiden. Es erfolgt keine öffentliche Darstellung der Videoaufnahmen. Aufnahmen werden nur in begründeten Fällen und nur in Screenshots (Einzelbildern) aufgezeichnet und nach spätestens 48 Stunden gelöscht.

§ 4 Nutzung der Tennishalle ( Hallenordnung )

(1)       Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgen auf eigene Gefahr.

(2)       Die TG 49 behält sich vor ( u.a. auch aufgrund behördlicher Maßnahmen / Anordnungen) Zugangsregelungen zum Betreten und Verlassen der Tennishalle (insbesondere auch der Sanitäranlagen und Umkleideräume) festzulegen. Soweit dies zu einer Verkürzung der jeweils gebuchten Zeitstunde/n führt, erfolgt keine anteilige Rückvergütung.

(3)       Der Zutritt zu den Plätzen ist nur mit Tennisschuhen mit glatter, nicht abfärbender, sauberer Sohle gestattet.

(4)       Besucher haben ihre Straßenschuhe vor Betreten der Halle auszuziehen oder die vor dem Halleneingang ausliegenden Schuhüberzieher zu benutzen.

(5)       Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren,unabwendbaren und unverschuldeten Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von der TG 49 zu vertreten sind (z. B. Unwetter, Streik, Energieausfall, Unruhen, behördliche Maßnahmen / Anordnungen und dergleichen) ist die TG 49 für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der Leistungspflicht befreit.

(6)       Für den Fall der Befreiung von der Leistungspflicht wird eine Rückerstattung der Vergütung für die Dauer der Befreiung von der Leistungspflicht vorgenommen, soweit der Mieter bereits gezahlt hat. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

(7)       Das Rauchen sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle sind nicht gestattet.

(8)       Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Der Konsum alkoholischer Getränke in der Tennishalle ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung.

(9)       Die Tennishalle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Der Mieter des Platzes und jeder Benutzer haftet vollumfänglich für von ihm verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind der TG 49 unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.

§ 5 Hausrecht und Haftung

(1)       Die TG 49, vertreten durch den Vorstand, übt das Hausrecht aus. Bei Verletzung dieser AGB und insbesondere  der Hallenordnung ist die TG 49 berechtigt, den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle sowie ein Hausverbot zu verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Die TG 49 behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen vor.

(2)       Die TG 49 haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(3)       Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet die TG 49 nicht.

 § 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Hallenordnung unwirksam sein oder unwirksam werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Mietverträge und der übrigen AGB unberührt. Es gelten solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.

 

Bochum, den 10.09.2020

Tennis-Gemeinschaft Bochum 1949 e.V.
Ostfeldmark 11
44793 Bochum